Reitbuch

Reitverein Trier e.V.

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reitverein Trier e.V.

1.) Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem Reitverein Trier e. V. und dem Reitschüler/der Reitschülerin bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.

2.) Gegenstand der Vereinbarung

Der Reitunterricht kann im Rahmen eines Reitabonnements („Reitabo“) sowie individuell vereinbart werden.

Im Reitabo erfolgt die Zuweisung der Stammplätze durch den Reitverein Trier e. V.. Der Abo-Reitunterricht findet einmal pro Woche an einem festen Wochentag und zu einer fixen Zeit statt.

Je nach Entscheidung der Reitlehrer kann der Unterricht als Reitstunde oder als Theoriestunde bzw. praktische Theorie am Pferd erfolgen.

Eine Gruppenstunde dauert 60 Minuten, eine Einzelstunde/ Longenstunde 30 Minuten, exklusive der Versorgung der Pferde vor und nach der Reitstunde. Diese erfolgt durch den Reiter, der sich mind. 30 Minuten vor Beginn der Reitstunde am Stall einfinden soll. Erscheint der Reitschüler/die Reitschülerin regelmäßig zu spät zum Unterricht bzw. zur Versorgung des Pferdes, behalten wir uns den Ausschluss vom Unterricht vor.

Die Anzahl von Reitern in einer Gruppe und die Zuteilung der Schulpferde wird durch den Reitlehrer festgelegt.

Der Unterricht findet in einer der Reithallen statt. Springstunden (nur für Privatpferde-Reiter) und Einzelstunden können nach Absprache auch auf einem der Außenplätze durchgeführt werden.

An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. In den Schulferien behalten wir uns vor einen alternativen Stundenplan anzubieten und bei Bedarf Termine zu verlegen. Während der Feriencamps findet kein Reitunterricht statt.

3.) Helmpflicht

Alle Reiter müssen während der Reitstunden einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen. Reithelme können bei uns ausgeliehen werden.

4.) Ausrüstung der Reiter

Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Pflicht: Reithose (alternativ enganliegende und elastisch Hose), feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhen, sowie eines Rückenprotektors wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

5.) Auskunftspflicht

Körperliche und/oder geistige Einschränkungen, die der Teilnahme am praktischen Reitunterricht entgegenstehen, sind uns unmittelbar vor dem Reitunterricht mitzuteilen.

Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 80kg.

6.) Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Die Preise können ohne Vertragsänderung angepasst werden.

Für das Reitabo ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Monatspauschale wird jeweils zum Ersten des Monats eingezogen und gilt unabhängig von der Unterrichtsanzahl des jeweiligen Monats. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Ferien und Feiertage weniger Termine im Monat stattfinden.

Einzelreitstunden, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.

7.) Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die während der Feriencamps ausfallen. Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt (z.B. extremen Witterungsverhältnissen) abgesagt werden müssen, fallen ebenso ersatzlos aus. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Reitstunden wird nicht gewährt.

8.) Buchung und Absage von Reitstunden

Individuelle Reitstunden mit Privatpferd:
Anmeldung: über das Reitbuch
Absage: bis zu 24 Stunden vor Termin ist kostenfrei, danach wird der volle Reitstundenpreis fällig.

Individuelle Reitstunde mit Schulpferd sofern verfügbar:
Anmeldung nur über die Geschäftsstelle

Reitabo:
Anmeldung: Zuweisung eines Stammplatzes durch den Reitverein Trier e.V.
Absage: Abo- Reitstunden, die 24 Stunden vorher abgesagt werden, können innerhalb von 4 Wochen nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so werden die Reitstunden dennoch voll berechnet.
Bei verspäteter Absage besteht keine Nachholmöglichkeit der Reitstunde.

9.) Vertragslaufzeit und Kündigung des Reitschulabos

Ein Reitabovertrag beginnt mit der Zuweisung eines Stammplatzes durch den Reitverein Trier e.V. und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Quartalsende und ist dem Verein schriftlich mitzuteilen.

Voraussetzung für den Abschluss eines Reitabos oder die Buchung individueller Reitstunden ist die Vereinsmitgliedschaft im Reitverein Trier e.V..

10.) Umgang mit dem Pferd und dessen Ausrüstung

Die Pferde dürfen grundsätzlich nur in Absprache mit dem Reitlehrer gefüttert werden.

Vor der Reitstunde ist das Pferd gründlich zu putzen.

Das Putzzeug, die Trense und der Sattel sind wieder aufzuräumen. Ebenso muss das Halfter nach dem Absatteln des Pferdes, wieder vor die Box gehängt werden.

Die Ausrüstung ist pfleglich zu behandeln.

11.) Haftung

Der Reitverein Trier e.V. haftet nicht für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.

Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen. Ebenso haften die Erziehungsberechtigten für durch den Reitschüler/die Reitschülerin absichtlich oder fahrlässig verursachte Schäden an Pferden, Ausrüstung oder Anlagen.

In allen weiteren Fällen wird die Haftung über die gesetzlichen Regelungen bestimmt.

Stand: Oktober 2022